Hallo Sigi,
die JHV wird am 13. und 14.11.2010 in Weyregg am Attersee stattfinden.
Die schriftliche Einladung ergeht demnächst an alle TL.
Gibt es eigentlich schone einen Termin und einen Ort für die JHV?
suche Gebrauchte erste Stufe. Bitte um Angebote unter
office@tauchschule-zellamsee.at
Guggt mal unter:
http://www.taucherforum.at/index.php?topic=7393.msg67519
Hallo Gerhard, ich hab dir seit März 3 Berichte mit Fotos gemailt und von Siggi solltest du auch etwas bekommen haben.
Liegt das bei dir bereits auf?
Ansonsten bitte melden!
LG
Heinz
Wie sieht's aus mit Beiträgen für die Dive News. Wenn wieder eine erscheinen soll, dann schickt mir etwas, am besten an die Geschäftsstelle. Ich versuche noch einmal eine zu organisieren, hernach widme ich mich dem Studium und habe daher keine Zeit mehr dafür.
Gut Luft
Gerhard
Quelle Nullzeit:
Attersee: Nach Tauchunfall nun Strafurteil gegen Tauchlehrer
Tags: Tauchunfall Attersee
Nach einem tödlichen Tauchunfall am Attersee im Vorjahr (2009) kam es nun zu einem (wenig überraschenden) Strafurteil gegen den beteiligten Tauchlehrer aus Deutschland.
Die Geschichte begann am 2. August 2009: Während eines Ausbildungstauchgangs im Attersee, den Feuerwehrtaucher aus Deutschland im Gebiet Steinbach veranstaltet hatten, bekam ein 24 Jahre alter Feuerwehrmann aufgrund eines technischen Versagens seines Lungenautomaten in einer Tiefe von etwa 30 Metern Panik. Er riss sich die Maske vom Gesicht und wollte nur mehr aus dem Wasser.
Sein 30jähriger Tauchlehrer (ebenfalls Feuerwehrmann), der bis kurz vor dem Unfall auch noch einen zweiten Schüler dabei hatte, versuchte zwar noch, einen kontrollierten Notaufstieg einzuleiten und den an der Oberfläche bereits ohne Atmung befindlichen Kollegen zu reanimieren, hatte damit aber keinen Erfolg mehr. Er dürfte laut Arzt noch in der Tiefe ertrunken sein. Der Gerichtssachverständige konnte in Folge keine technischen Mängel an seiner Ausrüstung feststellen - ein Vereiser ist anzunehmen.
Katastrophale Vorgeschichte
Interessant in diesem Zusammenhang ist jedoch auch, welche Erfahrung der Tauchlehrer und sein Schüler hatten und was sich sonst noch so ereignet hatte - und da stellt es einem dann wirklich die Haare auf.
2008: rund 16 Tauchgänge in Tiefen bis maximal 6 Meter, davon mindestens 10 im Pool
2009 (bis zum Unfall): rund 15 Tauchgänge in Tiefen bis maximal 5 Meter, davon mindestens 5 im Pool
Der verunglückte Tauchschüler hatte keinerlei Taucherfahrung und verfügte über keinen Tauchschein. Er hatte vor dem ersten Freiwassertauchgang 6 Pooltauchgänge innerhalb seiner Tauchausbildung bis zu einer maximalen Tiefe von 5 m absolviert. Für den Tauchschüler war es der erste Freiwassertauchgang, bei dessen Briefing auch keine maximale Tauchtiefe vereinbart wurde. Des weiteren hatte der Tauchschüler weder einen Tiefenmesser, noch ein Zeitmessgerät oder einen Tauchcomputer und seine Ausrüstung war nicht für Kaltwassertauchgänge geeignet.
Gerichtsurteil
Nun erfolgte das gerichtliche Nachspiel in Österreich: Der Tauchlehrer (zum Unfallzeitpunkt auch noch Tauchlehrer der freiwilligen Feuerwehr) wurde am 7. Juni 2010 durch das Landgericht Wels aufgrund "Fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen" zu 4 Monaten Haft (auf 3 Jahre zur Bewährung ausgesetzt) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hallo liebe Tauchlehrer/innen!
Vom 14.07.2010 - 25.07.2010 ist die Geschäftsstelle wegen URLAUB geschlossen.
Bestellungen die bis zum 12.07.2010 noch einlangen, werden selbstverständlich bearbeitet.
Liebe Grüße
Eva-Maria Zeller
Liebe Kollegen, schaut euch den unteren Link von Elve an:
Quelle: Elve.at
http://www.elve.at/Recht/TU9Aug09.html
Hier mal der Link aus dem T-Net, da wird ja auch schon über die Angelegenheit diskutiert ...
http://www.taucher.net/forum/recht.html
Da sieht man was passieren kann und wie das Volk darüber denkt....
LG
Heinz
Danke für den EOBV Rucksack, ein guter Werbeartikel zu einem vernünftigen Preis.
Ich freu mich dass der EOBV nun wieder verstärkt Werbeartikel in sein Sortiment aufnimmt, denn jeder Artikel hilft den EOBV bekannter zu machen und das ist notwendig um die wettbewerbsfähigkeit des EOBV zu stärken.
Gerald