EOBV TL Talk


11.08.2008, 21:41
Christian Mayer
Herausforderung
Es ist einfach sensantionell. Kaum hat der EOBV einen "Rießenschritt" in die Zukunft "Staatliche Ermächtigung" getan, werden Statements in diesem Forum veröffentlicht: Wir wissen nicht ganz genau worüber wir diskutieren, aber irgendwelche "Weltanschauungen" über Tieftauchen sind wichtiger als Fakten!!!

Ich mag es nicht glauben. Aber die Binsenweisheit verursacht einigen nach wie vor Kopfzerbrechen, den Zusammenhang zwischen guten EOBV-Zukunftsperspektiven und einer positiven Marktsituation zu begreifen.

Findet Ihr eigentlich auch, dass wir hier unter dem Schlussstrich an unserer Einstellung arbeiten sollen? Think positiv! Optimismus heißt das Zauberwort. Es gibt ja allen Grund dazu, denn die Zeichen des EOBV stehen auf Aufschwung. Wobei ich schon bemerken muss, die "Staatliche Ermächtigung" und der Blick in dieses Forum der doch mageren Einträge zum Thema "Staatliche Ermächtigung" verheißen nichts Gutes!?

Sehe wir das Ganze doch mal realistisch: Es gibt Tage, an denen man sich selbst so gut findet, dass man sich beim Blick in den Spiegel spontan verlieben könnte. Und es gibt andere Tage, an denen man den eigenen Anblick sich selbst und anderen am liebsten gar nicht zumuten würde. Stellen wir uns zum Beispiel folgende Situation vor: Du hast vergessen, den Leihanzug aufzuhängen und musst nun am nächsten Tag aufgrund des akuten Mangels an Anzügen, den leicht müffelnden ältersten Anzug verleihen.

In diesem Teil fühlst du dich jetzt so richtig mies: Der Geruch des Anzugs lässt dich blassgrün erscheinen, du hast ständig den Geruch des feuchten Neoprens in der Nase und wärst am allerliebsten einfach unsichtbar (und natürlich geruchlos).

Und nun am See begegnet dir ein Taucher mit "Designer-Anzug" und flötet: "Oh, neuer Anzug?" Du murmelst verschämt etwas von: Äh, nein geliehen, der andere Taucher ruft dir zu: "Mit dem Anzug sieht man gar nicht, dass du ein Doppelkinn hast."
Richtig gut, oder?

Es gibt immer Zeitgenossen, die was zu jammern haben. Scheint die Sonne, ist es ihnen zu heiß. Scheint sie nicht, ist es zu kalt. Und scheint sie hin und wieder, weiß man nicht, was man anziehen soll. Die Unzufriedenheit ist diesen auf Dauer nur schwer erträglichen Zeitgenossen ein ständiger Begleiter. Und sie macht auch vor dem eigenen "Ich" nicht halt.

Den öden Alltag erweitern und sich frischen Wind um die Nase wehen zu lassen, wie auch immer!!! Und wenn das partout nicht möglich sein sollte, weil wahnsinnige wichtige Projekte deine Anwesenheit erforderlich machen, dann kann als Sofortmaßnahme auch schon reichen, es sich alles einfach ganz intensiv vorzustellen ;-)

Wetten, dass?

Christian

11.08.2008, 16:03
Gerald Exl
Tieftauchen
Lieber Peter,

Ich weiss deine Art zu schätzen, wie du immer wieder versuchst Diskussionen im TL Form des EOBV zu beleben und dafür sollte dir Dank und Respekt von allen von uns gebühren. Du bist ja sogar mal vom Präsidium des EOBV für deine Dienste für den EOBV geehrt worden, bleib uns also auch weiterhin treu und ver(sch)wende nicht all zu viel Energie für deine amerikanischen Tauchsportkollegen.

Zum Thema Tieftauchen schicke ich dir nachfolgend einen Artikel, den ich für ein Skriptum Tieftauchen, das ich für dieses Spezial verfaßte, geschrieben habe. Lies ihn dir aufmerksam durch und ich denke du weißt dann wieder, auf welcher Seite du stehen solltest:

Gerald

0. Einfach zum Nachdenken…

Am 20. März 2006 erhielt ich von einer Tiroler Tauchschule, per e-mail, folgende Ausschreibung für einen Tauchkurs zugeschickt:

Kursausschreibung

„Der „ADVANCED – Kurs“ ist flexibles Abenteuertauchen. Neben zwei "Pflichttauchgängen" (Navigation und Tieftauchen) hast du für die anderen drei Tauchgänge die Wahl aus verschiedenen Spezialgebieten:
Nachttauchen, Suchen und Bergen, Tauchen in großen Höhen, Multileveltauchen, Wracktauchen, Boottauchen, Tarieren in Perfektion, U/W Fotografie, Flusstauchen, usw.

Es ist auch möglich, in dieser Zeit deine Ausbildung zum Nitrox Diver zu machen! (Aufpreis in der Höhe von 150 €)

Vor dem Tauchgang liest der Taucher im "Adventures in Diving" Handbuch das Kapitel, welches den als nächstes anstehenden Tauchgang behandelt. Dann wird kurz über das Gelesene diskutiert, um die wichtigsten Punkte zu unterstreichen.

Das ist alles an Theorie! Es ist kein Examen oder Pooltauchgang notwendig!
Dieses Programm macht viel Spaß, beinhaltet neue Taucherfahrungen und man verbringt mehr Zeit im Wasser unter Supervision. Wenn du diese komplexeren Aktivitäten meisterst, steigert sich auch dein Selbstbewusstsein!“

S O N I C H T !!

Die Organisatoren solcher „Tauchkurse“ müssen in der Tat ein gesteigertes Selbstbewusstsein haben, um so etwas überhaupt anzubieten. Weder der AOWD Kurs, noch der technisch anspruchsvolle Deep Diver, der im vorliegenden Skriptum behandelt wird, und schon gar nicht der äußerst komplexe Bereich des Mischgastauchens, zu dem Nitrox zählt, können auf diese verharmlosende und eigentlich lächerliche Art und Weise vermittelt werde.

Tauchen soll Spaß machen und Tauchen macht auch – mit Sicherheit sogar noch mehr – Spaß, wenn man das nötige Theoriewissen und eine solide Praxisausbildung hat!

Möglich, dass Tauchgänge, insbesondere Tieftauchgänge und Tauchgänge mit Mischgas, nach der Absolvierung so eines „Tauchkurses“ zum (oben beschriebenen) „Abenteuer“ werden, aber bedenke: Du hast nur ein Leben und es ist viel zu wertvoll um es durch schlechte Ausbildung leichtfertig auf’s Spiel zu setzen.

11.08.2008, 11:00
Bruckner Peter
Tieftauchen
Hallo Jocki,
natürlich will ich die Diskussion aufheizen, das mit dem 1 Stern Taucher mit Tieftauchen war eine schlechte Ausdrucksweise, ich wollte nur von Sigi einen Komentar dazu. Das es schon soetwas gibt, nehme ich zurück. Ich möchte schon eine Sachliche Diskussion hier entfachen.
Peter
11.08.2008, 09:26
Joachim Aschl
Tieftauchen
Lieber Peter,
du willst zündeln. Ich habe dir erklärt, dass ich kein Problem habe, einen 1*-Taucher mit entsprechender Erfahrung (es gibt Taucher, denen ist für eine Zeit lang der 1* genug. Denke an einen OWD mit 50 - 60 Tauchgängen im Urlaub, der dafür einen Tieftauchkurs machen will, aber nie ohne Guide tauchen will - dein typischer Urlaubstaucher), den ich kenne oder bei einem Checkdive überprüft habe, einen Tieftauchkurs absolvieren zu lassen. Was darf der? Er darf mit einem Tauchgruppenführer bis auf 40 m gehen. Was darf er nicht? Nicht selbständig mit einem gleichwertigen tauchen, auch nicht mit einem AOWD oder 2** oder selbständigen Taucher. Er darf nur mit 4**** oder Tauchgruppenführer entsprechend seiner Ausbildung tauchen. Mit einem TL darf sowieso jeder alles, da die Verantwortung der TL trägt. Die Aussage, dass es bereits 1*-Taucher mit Tieftauchkurs gibt, ist außerdem so wie du sie gestellt hast falsch.
Lieber Peter bleib sachlich und verändere nicht provokant die Aussagen aus Diskussionen, die ich aber trotzdem mit dir gerne führe.

Gut Luft
Jocki
11.08.2008, 07:57
Bruckner Peter
Tieftauchen
Hallo Sigi!
Danke für die Mitarbeit, ich hoffe es werden sich noch andere TL zu diesem Thema melden.
Ich habe noch gehört, dass es 1 Stern Taucher mit Tieftauchen gibt, was hälts du dazu?
Gut Luft
Peter
09.08.2008, 20:48
Siegfried Lobnig
Peter P.
Hallo Peter!

Danke für deinen Anruf heute Vormittag und wie Versprochen die Anforderungen und die Berechtigung für das Tieftauchbrevet.

Anforderungen:
Abgeschlossenes ** Brevet mit Mindestens 30 Tg. wo bei die Zahl der Tauchgänge relativ zu sehen ist. D.H. kenne ich den Taucher und hat er alle Kurse bei mir gemacht, dann kann ich auch einschätzen ob er die nötigen Voraussetzungen, sprich sehr gute Tarierung, einhalten einer konstanten Wassertiefe, die nötige physische und psyhische Stärke, usw. nach 30 oder xx Tauchgängen besitzt oder nicht.
Ist es ein mir nicht bekannter Taucher muss ich mich auf sein Logbuch verlassen und mach halt einen Checktauchgang mit ihm und teste dabei seine Fähigkeiten. Es soll ja auch Taucher geben die nach 150 Tg. noch immer nicht richtig Tarieren können.
Beim Brevet ** wurden auch die Sonderthemen Orientierung, Nachttauchen und Tauchen bei eingeschränkter Sicht, Bergseetauchen und Sauerstoffanwendung behandelt. Ferner wurden Nullzeit und Dekotauchgänge geplant und berechnet. (Kenntnisse zur Handhabung einer Dekotabelle)

Berechtigung:
Ein ** Taucher mit Tieftauchbrevet darf:
mit einem anderen ** Taucher bis max. 20 m tiefe Tauchen
mit einem anderen ** Taucher der auch das Tieftauchbrevet hat bis max 40m Tiefe Tauchen
mit einem *** Taucher bis max. 30m Tiefe Tauchen
mit einem *** Taucher der auch das Tieftauchbrevet hat bis max. 40m Tiefe Tauchen
mit einem **** Taucher bis max 40m Tiefe Tauchen
mit einem * Taucher überhaupt nicht Tauchen!!!!
er darf auch Dekopflichtige Tauchgänge durchführen (es ist jedoch davon abzuraten) denn es steht nirgends geschrieben dass Dekopflichtige Tauchgänge beim EOBV verboten sind.

Ich hoffe dir Geholfen zu haben, solltest du noch Fragen haben ruf mich einfach an, meine Nummer hast du ja!!

Schöne Grüße aus Kärnten
Siggi
09.08.2008, 19:34
Christian Mayer
"Staatliche Ermächtigung"
Hallo TL's!

Ich möchte zum Thema "Staatliche Ermächtigung" schreiben, denn meiner Meinung nach geht dieser "Rießenschritt" des EOBV in diesem Forum zurzeit etwas unter.

Wie in den Fachzeitschriften erst vor kurzem zu lesen war, geht es der Tauchbranche zwar nicht schlecht. Aber, es könnte uns ja auch besser gehen. Viele Verbände setzen schon seit längerer Zeit nur auf Facelifting (Selbststudium, Gelegenheitstaucher forcieren, Tauchen lernen zu Hause und und und), ich denke den Erfolg den der EOBV aber mit der "Staatlichen Ermächtigung" erreicht hat, ist weit mehr und hilft uns stärker verkaufsfördernde Argumente einzubringen.

Beim Tauchen lernen mit dem EOBV ist es eben mehr als nur der "Spaßfaktor", bitte mich nicht falsch verstehen, auch dieser gehört dazu, aber haben wir nicht alle diese Überbetonung auf "Fun and Easy" satt und sind wir nicht auch ein wenig stolz darauf EOBV-Tauchlehrer mit "Staatlicher Ermächtigung" zu sein?

Diskutieren wir mal darüber ob sich Tauchen ändern muss und neue Herausforderungen her sollen? Oder ist es besser, das Tauchen als Funsportart ganz einfach zu halten?

Auf jeden Fall möchte ich diese Gelegenheit nutzen und dem Verband und allen Mitwirkenden ganz herzlich zur "Staatlichen Ermächtigung" gratulieren, ich denke unser Ausbildungsleiter hat hier wahrscheinlich "Schwerstarbeit" geleistet um dies zu erreichen.

Unsere neuen Kunden treten ja mit den unterschiedlichsten Erwartungen an uns heran, wir sind auf jeden Fall mit starken Argumenten gerüstet um am Markt zu punkten.

Gut Luft
Christian

09.08.2008, 11:06
Bruckner Peter
Tieftauchen
Hallo Sigi, kannst du mir die Berechtigung und die Anforderungen mitteilen. Jeder spricht das es welche gibt, aber keiner kann sie schreiben.

Danke
Peter
08.08.2008, 19:06
Siegfried Lobnig
Welche Berechtigung hat ein Taucher der das Sondertheme Tieftauchen.....
Lieber Peter!
Ich hoffe dein Eintrag von 08.08.2008 um 9Uhr 12 war ein Scherz.
Ich hab jetzt extra nocheinmal in den Tauchlehrer Kontakten nachgesehen:
Du bist *** Inst. und in der Ausbildungskomision.
Allso sei mir jetzt bitte nicht böse, aber wenn du nicht weist welche Anforderungen für das Tieftauchbrevet notwendig sind und was der Taucher dann damit darf, dann ist es wirklich besser du gehst zu P...
Schöne Grüsse
Siggi
08.08.2008, 12:47
Schmidt Reinhold
staatliche Anerkennung - staatliche Ermächtigung
Für alle die mit den bestehenden Rechtsnormen nicht besonders vertraut sind eine kurze Erklärung zum Unterschied zwischen einer „STAATLICHEN ANERKENNUNG“ und einer „STAATLICHEN ERMÄCHTIGUNG“:

„STAATLICHEN ANERKENNUNG“

Eine staatliche Anerkennung haben alle Tauchsportverbände oder auch Tauchschulen denen

1: -auf Grund des Vereinsgesetzes die Gründung eines Vereines gestattet wurde
2: -auf Grund der Gewerbeordnung die Genehmigung zur Ausübung des Gewerbes erteilt
wurde.

Das bedeutet der EOBV ist seit seiner Gründung 1985 staatlich anerkannt.

Allerdings muss festgehalten werden, dass von solchen Verbänden nach dem Vereinsgesetz oder Tauchschulen nach der Gewerbeordnung ausgestellten Brevet`s k e i n e rechtliche Bedeutung haben. (Es handelt sich um einen Fetzen Papier der lediglich zur Ausschmückung eines kleinen Raumes den man meist mit den Buchstaben „WC“ abkürzt geeignet ist)

„STAATLICHEN ERMÄCHTIGUNG“

Eine staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung ist auf Grund ihres vorgelegten Lehrplanes
(der natürlich den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen muss) per Bescheid (=Rechtsnorm) ermächtigt Ausbildungen durchzuführen und auch ZEUGNISSE auszustellen.

Diese Zeugnisse haben in der EU und allen Staaten die Verträge mit der EU abgeschlossen haben RECHTSCHARAKTER und sind somit anzuerkennen.

In der Hoffnung ein bisschen Licht ins Dunkel gebracht zu haben
Reinhold